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Ärzte-Info

Eine Verordnung darf bei Therapiebeginn nicht älter als 28 Tage sein.

Wir bitten um Verständnis, wenn wir Ihnen eine Verordnung zur erneuten Datierung vorlegen lassen.

Aufgrund von Urlaub oder Krankheit kann diese Frist manchmal überschritten und dadurch die Neudatierung notwendig werden.